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   LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18   

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LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18 (https://dejure.org/2018,58905)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.2018 - 318 S 31/18 (https://dejure.org/2018,58905)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2018 - 318 S 31/18 (https://dejure.org/2018,58905)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 14 WoEigG, § 16 Abs 2 WoEigG, § 23 WoEigG, § 28 Abs 2 WoEigG, § 138 Abs 4 ZPO
    Zahlungsklage der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Hausgeldvorauszahlung gegen einen Testamentsvollstrecker: Anspruchsvoraussetzungen; Einwand der Nichtigkeit eines Sonderumlagebeschlusses wegen Instandsetzungsarbeiten unter Bestreiten mit Nichtwissen; Wiedereröffnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 05.07.2013 - V ZR 241/12

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Verwalterbefugnis zur

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Sollte die Beklagte dies unterlassen haben, hätte sie die Beschlüsse ohnehin nicht wegen ihrer unterbliebenen Ladung anfechten können (vgl. BGH, Urteil vom 05.07.2013 - V ZR 241/12, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 235/11

    Wohnungseigentümerversammlung: Folgen unterbliebener Einladung eines

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Selbst wenn ein schuldhaftes Verhalten der Verwaltung im Zusammenhang mit der Nichtladung der Beklagten vorliegen sollte, würde die Nichtladung regelmäßig nur zur Anfechtbarkeit, nicht zur Nichtigkeit der in der Versammlung gefassten Beschlüsse führen (BGH, Urteil vom 20.07.2012 - V ZR 235/11, Rn. 5 ff., zitiert nach juris).
  • BGH, 29.03.2017 - VIII ZR 11/16

    Heilung eines Zustellungsmangels im Zivilprozess: Bedeutung des

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Unabhängig davon, dass die Berufung, auch wenn man auf die Zustellung des angefochtenen amtsgerichtlichen Urteils an die Beklagte selbst am 08.05.2018 abstellen würde, innerhalb der Berufungsfrist von einem Monat (§ 517 Satz 1 ZPO) eingelegt und innerhalb der Frist von zwei Monaten (§ 519 Abs. 2 Satz 1 ZPO) begründet worden wäre, und die Beklagte im Rubrum der Berufungsschrift vom 09.05.2018 sich selbst und nicht ihren Prozessbevollmächtigten als Beklagtenvertreter angegeben hat, wäre der Verstoß gegen die Zustellungsnorm (§ 172 Abs. 1 ZPO) jedenfalls gem. § 189 ZPO dadurch geheilt worden, dass das Amtsgericht das Urteil an die Beklagte zugestellt hat und es von dieser spätestens am 09.07.2018 an ihren Prozessbevollmächtigten gelangt ist (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2017 - VIII ZR 11/16, BGHZ 214, 294, Rn. 43, zitiert nach juris).
  • BGH, 28.07.2016 - III ZB 127/15

    Berufungsbegründung: Anforderungen an die Darlegung der

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Soweit die Beklagte rügt, dass das Amtsgericht aufgrund der mit nachgelassenem Schriftsatz vom 18.04.2018 nachgereichten Unterlagen die mündliche Verhandlung hätte wieder eröffnen müssen, fehlt es an hinreichendem Vortrag, was die Beklagte vorgetragen hätte, wäre ihr rechtliches Gehör gewährt worden (vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2016 - III ZB 127/15, Rn. 13, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Ähnlich wie bei einem Insolvenzverwalter, der sich erst dann unter nachvollziehbarer Darlegung der von ihm unternommenen Bemühungen pauschal mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) erklären darf, wenn er die Geschäftsunterlagen des Schuldners gesichtet, erforderlichenfalls den Schuldner befragt hat und seine Erkundigungen keinen Aufschluss erbracht haben (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16, zitiert nach juris), wäre auch die Beklagte verpflichtet gewesen, die im Nachlass befindlichen Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Einzelwirtschaftspläne und Anforderungsschreiben des Verwalters zur Einzahlung von Anteilen an beschlossenen Sonderumlagen) zu sichten, ggf. Einsicht in die Beschlusssammlung und weitere Verwaltungsunterlagen beim WEG-Verwalter zu nehmen und erforderlichenfalls beim Erben Erkundigungen einzuholen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.03.2009 - 7 U 161/08, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Selbst wenn die Beklagte über einen Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels in der Teilungserklärung verfügen würde (§ 10 Abs. 2 Satz 3 WEG), was hier nicht ansatzweise dargetan ist, könnte sie einen solchen Änderungsanspruch der Klage der Klägerin auf Zahlung von Wohngeld nicht mit Erfolg entgegenhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.1995 - V ZB 6/94, BGHZ 130, 304, Rn. 25, zitiert nach juris; Niedenführ in Niedenführ/Vandenhouten, a.a.O., § 16 Rdnr. 128).
  • LG Hamburg, 20.12.2017 - 318 S 15/17

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses über die

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Ein Beschluss mit einer solchen Fortgeltungsklausel im Einzelfall ist wirksam (Kammer, Urteil vom 20.12.2017 - 318 S 15/17, ZMR 2018, 347).
  • KG, 20.03.2009 - 7 U 161/08

    Testamentsvollstreckung: Anspruch auf Restwerklohn gegen einen

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Ähnlich wie bei einem Insolvenzverwalter, der sich erst dann unter nachvollziehbarer Darlegung der von ihm unternommenen Bemühungen pauschal mit Nichtwissen (§ 138 Abs. 4 ZPO) erklären darf, wenn er die Geschäftsunterlagen des Schuldners gesichtet, erforderlichenfalls den Schuldner befragt hat und seine Erkundigungen keinen Aufschluss erbracht haben (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16, zitiert nach juris), wäre auch die Beklagte verpflichtet gewesen, die im Nachlass befindlichen Unterlagen (Protokolle der Eigentümerversammlungen, Einzelwirtschaftspläne und Anforderungsschreiben des Verwalters zur Einzahlung von Anteilen an beschlossenen Sonderumlagen) zu sichten, ggf. Einsicht in die Beschlusssammlung und weitere Verwaltungsunterlagen beim WEG-Verwalter zu nehmen und erforderlichenfalls beim Erben Erkundigungen einzuholen (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.03.2009 - 7 U 161/08, Rn. 4, zitiert nach juris).
  • LG Hamburg, 12.11.2014 - 318 S 74/14

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Negativbeschluss über eine

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Der Einwand der Beklagten, dass sich die Nichtigkeit der Sonderumlagenbeschlüsse daraus ergebe, dass mit den Einladungen nicht drei Kostenvoranschläge von Unternehmen übersandt worden seien, aus denen sich ergebe, welche Art Unternehmungen und Arbeiten geplant seien, greift nicht durch, da das behauptete Fehlen von Vergleichsangeboten allenfalls zur Anfechtbarkeit der Beschlüsse geführt hätte, nicht zu deren Nichtigkeit (vgl. Kammer, Urteil vom 12.11.2014 - 318 S 74/14, Rn. 37, zitiert nach juris; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rdnr. 75).
  • AG München, 09.06.2017 - 481 C 3768/17

    Klage auf Hausgeldvorauszahlungen gegenüber aufteilendem Sondereigentümer

    Auszug aus LG Hamburg, 08.10.2018 - 318 S 31/18
    Bei Wohngeldvorauszahlungen aufgrund des beschlossenen Einzelwirtschaftsplans handelt es sich um einen Anspruch auf Geldzahlungen, der nicht von einer Gegenleistung abhängig ist, im Sinne von § 257 ZPO (vgl. AG München, Urteil vom 09.06.2017 - 481 C 3768/17 WEG, ZMR 2017, 843, Rn. 45, zitiert nach juris).
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